meridian-austria ist eine anerkannte Ausbildungsstätte des MSVÖ.
Der MSVÖ ist eine vom Bundesministerium f. Verkehr zugelassene Prüfungsorganisation.
Es werden internationalgültige Zertifikate durch die via-Donau ausgestellt. (siehe auch Info vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bmvit )
Dies ist ein amtlicher Ausweis und er trägt als Kennzeichnung der Gültigkeit das Staatswappen einmal in gedruckter Form und mehrmals als Sicherheitsmerkmal mit Kippeffekt.
Warum ein Internationales Zertifikat?
Zum Beispiel sind im kroatischem Amtsblatt ab 2012 nur Zertifikate von Österreich gelistet, die durch die via donau ausgestellt werden.
Aber das Wichtigste: Sie bekommen hier eine umfassende Theorie- und Praxisausbildung - diese ist unverzichtbar, da Sie später als Skipper die Verantwortung für
Ihre Crew (Freunde und Familie) haben.
Und das internationale Zertifikat der Republik Österreich gilt ein Leben lang.
Für Segelyachten und Motoryachten bis zu 24 m Länge (10 m für Fahrtbereich 1) und einer Bruttoraumzahl (BRZ) bis zu 300
Das Küstenpatent FB1 (oder höher) für Motor erlaubt Ihnen auch das Fahren mit Jet Ski.
In Kroatien sind alle motorisierten Boote unabhängig von der PS-Zahl führerscheinpflichtig!
Segelakademie / Segelschule / Seefahrtsschule
Kursorte für das Küstenpatent (Segelschein, Motorbootschein, Bootsführerschein) FB1, FB2 und FB3:
Theoriekurse in Wolfern und Großraum Linz.
Praxiskurse in Kroatien
Der Theoriekurs kann jederzeit besucht werden, für die praktische Prüfung ist vorher der Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrtserfahrung zu erbringen.
Sie können sofort mit FB1 oder FB2 beginnen, für FB3 wird FB2 vorausgesetzt, es ist hier jedoch keine Praxisprüfung mehr erforderlich
Fahrtbereich 1 | Fahrtbereich 2 | Fahrtbereich 3 |
Theoriekurs + Prüfung | Theoriekurs + Prüfung | IC FB2 vorausgesetzt |
FB1 Praxiskurs + Prüfung* | FB2 Praxistörn + Prüfung | FB3 Theorieupgrade + Upgradeprüfung |
IC FB1 | IC FB2 | IC FB3 |
* Der Besitz des Schiffsführerpatents 10 m ersetzt die FB1 Praxisprüfung für Motor
FB1:
Segelyacht: 50 sm + eine Nachtfahrt mit einer Nachtansteuerung
Motoryacht: 50 sm + eine Nachtfahrt mit einer Nachtansteuerung
FB2:
Segelyacht:
500 sm + 3 Nachtfahrten mit je einer Nachtansteuerung
Motoryacht: 300 sm + 3 Nachtfahrten mit je einer Nachtansteuerung
für Erweiterungen betreffend der Antriebsart der Yacht ist zusätzlich nachzuweisen:
- Erweiterung Segelyacht FB2/FB3 auf Motoryacht FB2/FB3:
· Ergänzungsprüfung Motor - Modul (Theorieprüfung)
-Erweiterung Motoryacht FB2 auf Segelyacht FB2:
· Ergänzungsprüfung Segel - Modul (Theorieprüfung)
· Segel – Modul Praxisprüfung
· Seemeilennachweis über mind. 200 Sm auf einer Segeljacht
-Erweiterung Motoryacht FB3 auf Segelyacht FB3:
· Ergänzungsprüfung Segel - Modul (Theorieprüfung)
· Segel – Modul Praxisprüfung
· Seemeilennachweis über mind. 500 Sm, davon mindestens 250 Sm als Schiffsführer jeweils auf einer Segeljacht
FB3:
Segelyacht: 1500 sm, davon mind. 500 sm als Schiffsführer und 48 Bordtage + 5 Nachtfahrten mit je einer Nachtansteuerung; zusätzlich eine ununterbrochene Fahrt mit einer Dauer von
mind. 50 Std., davon mind. 10 Std. außerhalb Fahrtbereich 2
Motoryacht:
1000 sm, davon mind. 250 sm als Schiffsführer und 36 Bordtage + 5 Nachtfahrten mit je einer Nachtansteuerung; zusätzlich 3
Überfahrten zwischen Häfen, die in gerader Linie mind. 100 sm voneinander entfernt liegen
Für diesen zur FB3 Ausstellung zu erbringenden Erfahrungsnachweis gibt es kein Zeitlimit (er kann auch erst einige Jahre nach der Theorieprüfung abgegeben
werden).
Es gelten als:
Nachtansteuerung: eine Fahrt oder ein Teil einer Fahrt, bei der ein Liegeplatz mehr als zwei Stunden nach Sonnenuntergang, jedoch nicht später als zwei Stunden vor Sonnenaufgang erreicht wird
Nachtfahrt: Fahrt zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang mit einer Dauer von mindestens drei Stunden
Überfahrt: eine Fahrt in annähernd gerader Linie zwischen zwei Häfen, bei denen die gerade Verbindung eine Strecke von mindestens 20 Seemeilen außerhalb des Fahrtbereichs 2 beinhaltet
Nachweis über die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs im Ausmaß von 16 Stunden (z.B. Erste-Hilfe-Grundkurs(16h) Rotes Kreuz) oder einer entsprechenden Ausbildung (siehe Ersatz für erste Hilfe Kurs) - erst zur Ausstellung des Scheines erforderlich
Ein Funkpatent ist für die Prüfung und Ausstellung der Küstenpatente nicht Voraussetzung, jedoch wird es in vielen Ländern vom Skipper verlangt, wenn ein Funkgerät an Bord eingebaut ist. Weitere Infos...
Voraussetzung: die praktische Prüfung darf erst abgenommen werden, wenn die theoretische Prüfung mit Erfolg abgelegt worden ist und der Erfahrungsnachweis erbracht wurde.
Die FB3 Upgrade - Theorieprüfung kann jederzeit nach der FB2 Theorieprüfung abgelegt werden.
Zwischen der theoretischen und der praktischen Prüfung dürfen nicht mehr als zwei Jahre liegen (gilt für FB1 und FB2).