ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Vertragsabschluss
Die Anmeldung zum jeweiligen Angebot von meridian-austria YACHTSPORT (im Weiteren MA) kann entweder
• online
• schriftlich
• oder per E-Mail erfolgen.
Nach der Anmeldung wird eine entsprechende Rechnung (entweder als pdf-Anhang per Mail oder postalisch) als Zeichen der Vertragsannahme verschickt. Insbesondere Segel- oder Motortörns
(Segelyacht oder Motoryacht) weisen bei Einzel- oder Gruppenbuchungen auf der Rechnung eine Anzahlung und eine Restzahlung auf.
Auf ausgewiesenen Prüfungstörns haben Prüfungskandidaten bei der Anmeldung Vorrang; erst ca. 2 Monate vor Törn Antritt kann einer bis dahin vorbehaltlichen Anmeldung von Nicht-Prüflingen im
Interesse der Prüflinge stattgegeben werden.
Bezahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro. Die Teilnahme an allen Veranstaltungen von MA ist nur nach vorangehender vollständiger Bezahlung möglich. Die jeweils gültigen Zahlungsziele sind auf der
ausgesandten Rechnung dargestellt. Bei Buchung eines Segel- oder Motortörns sind die Anzahlung sofort nach Rechnungserhalt und die Restzahlung je nach Vorgaben der beauftragten Charteragentur
(meist ca. 6 -8 Wochen vor Törn Antritt) fällig.
Allfällige Bankspesen gehen zu Lasten des Zahlenden.
Leistungsänderungen bei Veranstaltungen
Wenn bei Segel- oder Motortörns oder anderen Veranstaltungen von MA aufgrund von besonderen Umständen, insbesondere Wetteränderungen und von anderen, außerhalb des Einflussbereiches von MA
liegenden Umständen das von MA vorgegebene und geplante Ausbildungsziel teilweise oder zur Gänze nicht erreicht werden kann, behält sich MA das Recht vor, einzelne Teilbereiche oder das
geplante Ausbildungsziel abhängig von den genannten Umständen zu ändern. Dies betrifft gleichermaßen Änderungen vor oder während einer Veranstaltung. In diesem Zusammenhang erhobene
Ersatzansprüche sind jedenfalls ausgeschlossen.
Rücktritt
Der Rücktritt vom Vertrag hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Tritt ein Teilnehmer vom Vertrag zurück, so haftet er für die Bezahlung des auf ihn entfallenden Betrages der
Veranstaltung. Das gleiche gilt für einen Teilnehmer der einer Veranstaltung fernbleibt. Die Möglichkeit der Nennung einer geeigneten Ersatzperson bleibt dem vom Vertrag zurücktretenden
Teilnehmer unbenommen. Die Beurteilung der Eignung der Ersatzperson obliegt MA und erfolgt im Sinne der anderen Teilnehmer und des Zieles der Veranstaltung. Durch einen Rücktritt vom Vertrag
entstehende Mehrkosten trägt der Teilnehmer.
Allfällige Stornokosten bei Segel- oder Motortörns richten sich nach den Bestimmungen der beauftragten Charteragentur.
Erfolgt die Buchung eines Lehrganges im Fernabsatz, insbesondere also telefonisch, per Fax, Email oder Internet, steht dem Teilnehmer als Konsument im Sinne des KSchG ein gesetzliches
Rücktrittsrecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes binnen 7 Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag) gerechnet ab Vertragsabschluss zu.
Versicherungen
Der Abschluss einer Reisestornoversicherung und einer Unfallversicherung wird dringend empfohlen. Versicherungen können nach Absprache mit dem/den Teilnehmer(n) von MA im Namen aber auf
Rechnung der einzelnen Teilnehmer organisiert werden.
Der Abschluss einer Charterkautionsversicherung bei Segel- oder Motortörns ist obligat, die anteilige Prämie wird dem Gesamtpreis zugerechnet. Wenn alle Teilnehmer den Abschluss einer
Charterkautionsversicherung einstimmig ablehnen, so haften Sie zur Gänze und solidarisch für die bei Törn Antritt zu hinterlegende Kaution.
Haftung
Die Teilnahme an Veranstaltungen von MA erfolgt auf eigene Gefahr. Die vertragliche Haftung von MA ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Skippers oder des Verantwortlichen
beschränkt. Eine Haftung von MA für verlorene Törn Tage im Zusammenhang mit Pannen und Schäden an der gecharterten Yacht ist ausgeschlossen.
An- und Abreisekosten
Die An- und Abreise der Teilnehmer an einer Veranstaltung von MA liegt in deren Verantwortungsbereich. MA haftet nicht für die Beförderungsleistung zum oder vom Ausgangshafen bzw.
Veranstaltungsort.
Der Teilnehmer ist für das Beschaffen notwendiger Reisedokumente, eventuell erforderlicher Impfungen und das Einhalten der Zoll- und Devisenvorschriften selbst verantwortlich.
Die Kosten der An- und Abreise des Skippers bei Segel- oder Motortörns wird von den Teilnehmern anteilig übernommen (üblicherweise durch Mitnahme in einem PKW).
Gemeinkosten bei Segel- oder Motortörns
Die Bordkassa ist von allen Teilnehmern (ausgenommen ist der Skipper) anteilig zu füllen. Aus der Bordkassa werden üblicherweise sämtliche mit einem Törn zusammenhängende Gemeinkosten
bestritten, eine genaue Bestimmung dieser Kosten sowie die Nominierung des Bordkassiers wird vor Törn Antritt gemeinsam durchgeführt.
Gemeinkosten bei Prüfungsveranstaltungen
Bei allen Prüfungsveranstaltungen (Theorie- und Praxisprüfungen) sind von den Kandidaten anteilig die nach den jeweils gültigen Bestimmungen des Prüfungsverbandes anfallenden Kosten zu
tragen. Dies sind insbesondere die Prüferspesen nach den geltenden Sätzen.
Allgemeiner Hinweis
Soweit im Lehrgangsprogramm personenbezogene Bezeichnungen nur in geschlechtsspezifischer Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in
gleicher Weise.
Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
nicht berührt.
Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der Vertragsparteien und der Schriftform.
Gerichtsstand
Falls nicht anders vereinbart gelten die zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen nach österreichischem Recht. Für etwaige Streitigkeiten gilt die örtliche
Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts als vereinbart.
Stand Jänner 2018
Änderungen vorbehalten